Anwaltsbüro Rosa
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Die Ausführungen wurden mit großer Sorgfalt erarbeitet. Die Autoren können jedoch keine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.
Erbrecht
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Facebook informiert seine Nutzer seit November 2014 über Änderungen seiner Nutzungsbedingungen, die am 30. Januar 2015 in Kraft treten sollen. Betroffen sind dabei auch Regelungen zum Datenschutz, die eine weitergehende Datennutzung erlauben sollen.
Die Betreiber von Facebook beabsichtigen unter anderem, Werbung gezielter auf die Einzelnutzer abzustimmen. Ermöglicht werden soll dies durch Überwachung und Auswertung des Surfverhaltens der Nutzer im Internet, etwa durch Cookies, Pixeltags oder Plugins auf anderen Webseiten. Weiterhin sollen hierfür die Apps auf mobilen Endgeräten ausgewertet werden. Dies betrifft auch die Verarbeitung von Standortdaten, sofern diese Facebook mitgeteilt werden. Solche Informationen können sodann mit den Daten von Freunden sowie mit Werbeanzeigen verknüpft werden. Auch die Gerätekennung soll ausgewertet werden. Der Facebook Nutzer erhält hierzu einzelne Hinweise des Anbieters, wie er die Verwendung seiner Daten steuern und die Zuschaltung von Werbung kontrollieren kann.
Ursprünglich sollten die neuen Datenrichtlinien des Netzwerkes – ebenso wie die neuen Nutzungsbedingungen bereits zum 30. November 2014 in Kraft treten. Zuvor hatte sich jedoch das Verbraucherschutzministerium in einem ablehnenden Brief an Facebook gewandt. Dabei wurde unter anderem beanstandet, „dass Facebook immer noch die Tendenz aufweise, sich allumfassende und pauschale Ermächtigungen einzuholen, „ohne dass im Einzelnen erläutert wird, ob und wie diese Pauschalermächtigungen überhaupt genutzt werden““. Kritisiert wurde ferner, dass die Regelungen von Facebook oftmals zu unkonkret und letztlich immer noch zu lang seien.
Nutzer haben noch bis Ende des Monats Zeit, sich mit den dann geltenden Regelungen von Facebook auseinanderzusetzen. Die Zustimmung für die neuen Regelungen soll durch die weitere Nutzung der Facebookdienste nach dem Einführungsdatum erfolgen.
Gerade in der Vorweihnachtszeit werden Verbraucher mit besonders günstigen und vermeintlich attraktiven Angeboten gelockt und zum Abschluss eines Kaufvertrages veranlassen. Eine Vielzahl solcher Angebote hält dabei nicht zuletzt der Internethandel bereit. Leider ist nicht jeder Webshop seriös, obwohl dies für die überwiegende Zahl der Betreiber sicher zutrifft. Trotzdem gibt es immer wieder „Shopbetreiber“, die mit einer möglichst professionellen Aufmachung Kunden dazu verleiten wollen, gegen Vorkasse zu bestellen und anschließend die versprochene Ware nicht zu schicken. So kann es passieren, dass bereits nach einer kurzen Zeit, der Webshop, bei dem man bestellt, offline ist. In einem solchen Falle hilft dann auch kein Widerruf oder die Anfechtung des Kaufvertrags.
Um nicht Opfer eines solchen Internetbetrugs/ Eingehungsbetrugs zu werden, stellt sich für Verbraucher die Frage, wie sie sich hiervor effektiv schützen können? Möchten Sie weiterlesen? Gehen Sie auf Rechtstipps!
Wer im Internet per Download ein Hörbuch erwirbt, dem kann der Verkäufer das Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Audiodatei untersagen. So entschied der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 15. Mai 2014 (22 U 60/13) zugunsten eines Hörbuchanbieters , der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzungsrechte für die von ihm vertriebenen Hörbücher entsprechend eingeschränkt hatte. Damit sind die Used-Soft-Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2012 und des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2013 nicht auf Audiodateien anwendbar. Lesen Sie weiter!
Im Rahmen einer aktuellen Überarbeitung des von uns betriebenen Erbrechtsblog, haben wir für Sie neue Stichwörter eingepflegt. Wir laden Sie herzlich auf einen Besuch auf
ein.
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in kraft. Hiermit soll ein europaweit höheres Verbraucherschutzniveau geschaffen werden. Insbesondere wird auch der gesamte Internethandel getroffen. Webshopbetreiber, aber auch gewerbliche e-Bay-Händler sind sodann gezwungen, ihr Geschäft an die sodann geltende Rechtslage frühzeitig anzupassen. Es ergeben sich u.a. weitreichende Folgen für das Widerrufsrecht, bspw. wird künftig der Widerruf durch Telefon möglich sein. Neu ist u.a. der gesetzlich geregelte Widerruf bei Downloads. Insgesamt werden die bisherigen Regelungen auf den Kopf gestellt. Von den Änderungen im Fernabsatzrecht sind überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuches (BGB) und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) betroffen. Manch einer spricht etwa „von der größten Reform des Verbraucherrechts seit der Schuldrechtsreform 2002“. Lesen Sie!
Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist im täglichen Rechtsverkehr in vielen Situationen in der Lage, sich Ärger und unnötige Geldausgaben zu ersparen. Dies gilt insbesondere auch für Heranwachsende, die mit Erwachsenen im Rechtsleben zusammentreffen. Unsere aktuelle Checkliste soll für den Benutzer eine Orientierungshilfe darstellen.
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Jeder, der Angehörige und Vermögen hat, sollte sich fragen, ob die gesetzliche Erbfolgeregelung seinen Vorstellungen entspricht, oder er aber von seiner Testierfreiheit Gebrauch machen und eine seinem Willen entsprechende Verfügung durch Testament treffen soll? Unser aktueller Rechtstipp gibt hierzu passende Beispiel/Antworten! Lesen Sie und Service den gesamten Text!
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